Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht des Personals beginnt mit der Übernahme der Kinder in der Kinderbetreuungseinrichtung und endet mit der Übergabe der Kinder an geeignete Begleitpersonen. Daher ist es uns wichtig, beim Bringen und Abholen die Kinder persönlich zu begrüßen bzw. zu verabschieden.