Anmeldung

Anmeldung erfolgt im Kindergarten (März). Der Termine für die Kindergarteneinschreibung wird über die amtlichen Mitteilungen im Voraus bekannt gegeben. Jedes aufgenommene Kind bekommt die Möglichkeit einen  Schnuppertag im Kindergarten zu verbringen.

 

Die Verrechnung der Elternbeiträge erfolgt über die Gemeinde (sozial gestaffelte Elternbeiträge). Das verpflichtende Kindergartenjahr (letztes Kindergartenjahr vor Schuleintritt) wird nicht berechnet. € 100,00 werden zu je 2 Teilbeträgen für Bastelmaterial und Nahrungsmittel verrechnet.

 

 

Kindergartenpflicht

 

Auszug

aus dem Steiermärkischen Kinderbildungs-und Betreuungsgesetz:

 

§ 33a

Besuchspflicht

(1) Ab dem Kinderbetreuungsjahr 2010/2011 sind die Eltern (Erziehungsberechtigten) verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ihr Kind, das seinen Hauptwohnsitz in der Steiermark hat, im Kinderbetreuungsjahr, das vor dem Eintritt der Schulpflicht liegt, eine der institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen gemäß Abs. 2 besucht. Die Verpflichtung zum Besuch dieser Kinderbetreuungseinrichtung gilt während des Betriebsjahres gemäß § 10, ausgenommen sind die Ferien sowie die schulfreien Tage gemäß § 2 Abs. 3 und Abs. 6 Steiermärkisches Schulzeit-Ausführungsgesetz 1999, LGBl. Nr. 105/1999, in der jeweils geltenden Fassung.